CDU Stadtverband Sulzbach/Saar

CDU Saar stellt Maßnahmenpaket zur Gefahrenabwehr und Terrorismusbekämpfung vor

Die CDU Saar will neuen Bedrohungen durch Terrorismus entschieden entgegentreten und hierzu die Rechtslage im saarländischen Polizeigesetz anpassen. Polizei und Sicherheitsbehörden sollen gestärkt werden und weitere notwendige Instrumente zur Gefahrenabwehr erhalten. Der Landesvorstand der CDU Saar hat ein entsprechendes Arbeitspapier mit dem Titel „Starker Rechtsstaat, wehrhafte Demokratie, sichere Bürger“ verabschiedet, das nun weiter verfolgt werden soll.

„Die Ereignisse des vergangenen Jahres in Frankreich und Belgien haben gezeigt, dass die terroristische Bedrohung in unserer Region größer und konkreter geworden ist“, erklärt CDU-Generalsekretär Roland Theis. „Heute wissen wir beispielsweise, dass zahlreiche der Attentäter von Paris in der Wallonie und dem Elsass gewohnt und sich damit in unserer Region aufgehalten haben. Wir haben heute eine veränderte Lage, die neue Antworten im saarländischen Polizeirecht erforderlich macht. Das belegen auch die Erkenntnisse aus anderen Bundesländern, wo bereits solche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr angewendet werden. Deshalb haben wir als CDU gemeinsam mit Experten und Praktikern Vorschläge entwickelt, die wir in die politische Debatte und in die Arbeit der Koalition einbringen wollen.“

CDU will Vorschläge in Koalition einbringen

„Neue Herausforderungen beim Schutz der Bevölkerung machen neue Antworten erforderlich“, so Theis weiter. „Was 2012 bei Ausarbeitung des Koalitionsvertrags richtig erschien, kann heute in einer veränderten Lage anders zu bewerten sein. Ein Koalitionsvertrag ist Basis der Zusammenarbeit zweier Parteien, beinhaltet aber kein Verbot weiter zu denken, die Realität im Blick zu behalten und neue Vorschläge zu entwickeln.“

Der CDU-Generalsekretär weist darauf hin, dass die Landesregierung mit der Verstärkung der Sicherheitsbehörden durch mehr Polizeianwärter, durch neue Verwaltungsangestellte in der Polizei sowie den neu geschaffenen Polizei- und Ordnungsdienst bereits die personelle Ausstattung der saarländischen Polizei der neuen Sicherheitslage angepasst hat. „Jetzt gilt es, auch die Befugnisse der Polizei an die Tatsache anzupassen, dass wir die Bürger unseres Landes vor neuen, konkreteren Gefahren schützen müssen.“

Anpassung des Polizeigesetzes an neue technologische Herausforderungen

Als änderungsbedürftig habe sich das derzeitige Polizeigesetz etwa mit Blick auf neue Technologien erwiesen, sagt Roland Theis: „Das saarländische Polizeigesetz hat bestimmte technische Entwicklungen noch nicht nachvollzogen. So wissen wir heute beispielsweise, dass Terroristen vielfach über Internetspiele oder soziale Netzwerke miteinander kommunizieren. Im Rahmen der präventiven Polizeiarbeit klafft hier jedoch noch eine Rechtslücke, da uns die Rechtsgrundlage für die Überwachung dieser Kommunikation fehlt. In anderen Bundesländern ist dies bei entsprechendem Verdacht schon längst möglich. Diese Lücke wollen wir im Interesse der Sicherheit der Bürger schließen.“

Warum ein Zurück zur automatischen Kennzeichenerfassung

Zu den Vorschlägen gehört auch der Einsatz der automatischen Kennzeichenüberwachung, wie sie etwa im schwarz-grün regierten Hessen bereits erfolgt. Roland Theis: „Angesichts der in Frankreich und Belgien aktiven Terrorzellen kann nicht ausgeschlossen werden, dass gerade im Dreiländereck Terroristen aktiv unterwegs sind. Für deren Bekämpfung ist die automatisierte Kennzeichenüberwachung ein dringend erforderliches Instrument, für das es im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht jetzt auch rechtssichere Regelungen gibt.“

Nachholbedarf bei Sicherheitsgesetzen im Vergleich zu anderen Bundesländern aufarbeiten

Insgesamt sei eine Vereinheitlichung der Polizeigesetze der Bundesländer sinnvoll, so der CDU-Generalsekretär, damit sich Terroristen nicht das „unsicherste Bundesland“ als Basis aussuchen könnten. „Das saarländische Polizeigesetz hinkt in einigen Bereichen anderen Bundesländern hinterher. So können bei uns im Vergleich zu Rheinland-Pfalz erst spät präventiv Daten über potenzielle Terroristen erhoben werden. Ebenso können wir nur unter erheblichem bürokratischem Aufwand Kontrollstellen zur Identitätsfeststellung bei Großereignissen einrichten, obwohl diese bisweilen kurzfristig dringend erforderlich sind. Uns fehlt zudem für die präventive Verbrechensbekämpfung die rechtliche Möglichkeit, verschlüsselte Kommunikation bei konkreten Verdachtsmomenten überwachen zu können, was in unseren Nachbarbundesländern längst machbar ist. Unsere Vorschläge zielen darauf ab, diesen Nachholbedarf aufzuarbeiten.“

 

Entzug der Staatsbürgerschaft bei islamistischen Kriegsteilnehmern und Terroristen

Die CDU Saar spricht sich zudem dafür aus, islamistischen Kriegsteilnehmern und Terroristen die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Roland Theis: „Für uns ist das gemeinsame Band der Staatsbürgerschaft nicht zuletzt eine Wertegemeinschaft. Wer als Terrorist hier oder in einem anderen Land in den ‚heiligen Krieg’ gegen unsere Werte zieht, der stellt sich außerhalb dieser Gemeinschaft. Eine wehrhafte Demokratie sollte daraus die Konsequenz ziehen und bei doppelter Staatsangehörigkeit dann die deutsche aberkennen. Das ist mehr als ein Symbol, weil damit nach Verbüßung einer eventuellen Haftstrafe der Aufenthalt in Deutschland und damit die Gefahr für unsere Bürger beendet werden kann."

 

Staatliches Handeln muss verhältnismäßig sein, staatliches Unterlassen aber verantwortbar

Abschließend erklärt Roland Theis: „Alle unsere Vorschläge orientieren sich daran, dass alles staatliche Handeln verhältnismäßig zu sein hat. In Anbetracht des Schutzauftrags, den der Staat für Leib, Leben und Freiheit seiner Bürger hat, muss aber auch jedes staatliche Unterlassen auf seine Verantwortbarkeit geprüft werden. Wir wollen eine wehrhafte Demokratie und einen starken Rechtsstaat. Wer den Staat wehrlos macht, macht die Bürger schutzlos!“