er Generalsekretär der CDU Saar, Roland Theis, hat die Pläne von Bundesjustizminister Maas zur Bereinigung des deutschen Strafrechts von Formulierungen aus der Nazi-Zeit grundsätzlich begrüßt. Ein Streichen des Mord-Paragraphen lehnt Theis jedoch ab. An der bisherigen Regelung, dass Mord ausnahmslos mit einer lebenslänglichen Haftstrafe geahndet wird, müsse festgehalten werden, betonte der CDU-Generalsekretär.
„Es ist sicher nur zu begrüßen, im Strafgesetzbuch einzelne Formulierungen zu entfernen, die aus der Zeit des Nationalsozialismus stammen. Dafür hat Maas unsere ungeteilte Zustimmung“, sagte Theis. „Vor einer Strafrechtsreform, die eine Abmilderung des Strafmaßes für Tötungsdelikte zur Folge hätte, kann ich jedoch nur warnen. Dieser Plan des Ministers würde die faktische Abschaffung der lebenslangen Strafe bei Mord bedeuten.“
Die Gewährung eines Strafrahmens hätte nach allen Praxiserfahrungen zur Folge, dass das volle Strafmaß durch die Höchststrafe „lebenslänglich“ nurmehr selten ausgeschöpft würde, befürchtet Theis. „Das würde zu geringeren Strafmaßen bei Lebensschutzdelikten führen. Das lehnen wir ab. Bei schweren Verbrechen gegen das Leben muss die lebenslängliche Freiheitsstrafe die Regel bleiben. Dem schwerwiegendsten Verbrechen muss der strafrechtliche Schutz des Lebens die schwerwiegendste Strafandrohung entgegenhalten!“
Der CDU-Generalsekretär weist darauf hin, dass das derzeit geltende Recht zu Tötungsdelikten seit Jahrzehnten, unter Geltung des Grundgesetzes, durch Gerichtsbarkeit und Rechtswissenschaft geformtes Recht sei. Für die immer wieder ins Feld geführten Gegenbeispiele habe die Rechtsprechung auf Basis des bislang gültigen Mordparagraphen sich so weiterentwickelt, dass dies zu angemessenen Ergebnissen in der Praxis führe. „Daher muss sichergestellt werden, dass das Änderungsvorhaben von Maas den absoluten Lebensschutz im deutschen Strafrecht nicht gefährdet“, so Theis abschließend.