CDU Stadtverband Sulzbach/Saar

Das Saarland-Modell

Da saarlandweit derzeit ein niedriges Infektionsgeschehen vorliegt, gilt seit Freitag, den 04. Juni, das  Saarland-Modell, Stufe grün.
 
Sollte die 7-Tage-Inzidenz  an drei Tagen in Folge über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegen, greift wieder die Bundesnotbremse mit einer Rücknahme der Öffnungsschritte.
 
Folgende Öffnungsschritte sind möglich:
Private Zusammenkünfte und Veranstaltungen im Außenbereich: Maximal 10 Personen, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können.
Öffnung Außengastronomie: Mit Kontaktnachverfolgung und ggf. vorheriger Terminbuchung. Maximal 10 Personen pro Tisch und nur mit tagesaktuellem negativen Test.
Sport: Kontaktsport im Außenbereich (z.B. Fußball) und kontaktfrei im Innenbereich (z.B. Tennis in der Halle oder Training im Fitnessstudio) mit negativem tagesaktuellem Test.
Theater, Konzerthäuser, Opernhäuser und Kinos: Mit Kontaktnachverfolgung und negativem tagesaktuellem Test.
Darüber hinaus hat das Saarland weitere Öffnungsschritte beschlossen. Die Lockerungen sind geknüpft an ein negatives Schnelltestergebnis oder den Nachweis über einen bestehenden Impfschutz beziehungsweise einer überstandenen Infektion.
 
Seit Montag, den 24. Mai:
Öffnung von Strand- und Freibädern
Öffnung von Freizeitmöglichkeiten im Freien
Singen und Musizieren im Freien wieder erlaubt (auch Chöre und Blechblasinstrumente)
Seit Montag, den 31. Mai:
Öffnung der Innengastronomie (mit Reservierung)
Öffnung von Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätzen für touristische Zwecke
Touristische Busreisen und Schiffsreisen wieder erlaubt
Seit Freitag, den 4. Juni:
im Einzelhandel entfällt die Testpflicht
private Treffen von bis zu 5 Personen sind unabhängig von der Anzahl der Haushalte erlaubt
Kontaktsport im inneren ist mit Negativtest möglich, bei Kontaktsport im Freien entfällt die Testpflicht für Minderjährige
Ab Freitag, den 11. Juni:
für die Außengastronomie entfällt die Testpflicht
für private Zusammenkünfte im Außenbereich entfällt die Testpflicht