Am heutigen Donnerstagnachmittag (20. Mai 2021) haben Ministerpräsident Tobias Hans und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger über weitere Lockerungsschritte im Saarland informiert. Der neue Perspektivplan des Saarland-Modells soll am morgigen Freitag (21. Mai 2021) vom Ministerrat beschlossen werden.
Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD). Archivfoto: Oliver Dietze/dpa/Archivbild
Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans hat am heutigen Donnerstagnachmittag zusammen mit Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger weitere Corona-Lockerungen für das Saarland angekündigt. Diese sollen am morgigen Freitag vom saarländischen Ministerrat beschlossen werden.
Die Landesregierung hat folgende Corona-Lockerungen für das Saarland angekündigt:
Lockerungen im Saarland ab 24. Mai 2021
Bereits ab dem kommenden Montag (24. Mai 2021) sollen im Saarland die folgenden Regeländerungen in Kraft treten:
Schwimmbäder dürfen öffnen
Ab dem kommenden Montag (24. Mai 2021) dürfen im Saarland Freibäder und Strandbäder öffnen. Voraussetzung für den Einlass ist ein negativer Schnelltest oder ein Genesenen- beziehungsweise Geimpftennachweis.
Freizeitaktivitäten im Außenbereich
Freizeitaktivitäten im Außenbereich wie der Besuch von Kletterparks oder auch beispielsweise dem Baumwipfelpfad werden wieder erlaubt. Dabei ist eine Gruppengröße von bis zu zehn Personen zulässig. Auch hier ist die Voraussetzung allerdings ein negativer Schnelltest oder ein Genesenen- beziehungsweise Geimpftennachweis.
Orchester und Chöre
Orchester (auch mit Blasinstrumenten) und Chöre (und sonstige Gesangsgruppen) sind im Freien wieder erlaubt.
Eine Woche später, also am 31. Mai 2021, sollen die folgenden, weiteren Änderungen in Kraft treten:
Innengastronomie darf öffnen
Die Innengastronomie im Saarland darf ab dem 31. Mai 2021 wieder öffnen. Es muss allerdings zuvor ein Tisch reserviert werden und die Bewirtung muss an einem festen Tisch/Platz erfolgen. Auch hier sind maximal zehn Personen zulässig. Erforderlich ist auch hier ein negativer Schnelltest oder ein Genesenen- bzw. Geimpftennachweis. Alkohol darf nur bis 22.00 Uhr ausgeschenkt werden. Zwischen 22.00 und 6.00 Uhr gilt hingegen ein Alkoholverbot. Öffnen dürfen die Gastronomiebetriebe bis 1.00 Uhr.
Übernachtungen wieder möglich
Übernachtungen in Hotels, Pensionen und auf Campingplätzen sind ab 31. Mai wieder erlaubt. Die Bettenauslastung darf allerdings 70 Prozent nicht übersteigen. Zudem darf unter Hygieneauflagen auch ein Frühstück angeboten werden. Auch hier sind Schnelltests oder Nachweise nötig. Der Test muss nicht täglich erfolgen, sondern gilt hier für 48 Stunden.
Schulen im Präsenzunterricht
Die Schulen im Saarland kehren am 31. Mai 2021 wieder zum Präsenzunterricht zurück.
Sowohl Ministerpräsident Tobias Hans als auch Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger haben trotz der geplanten Lockerungen betont, dass die Pandemie noch lange nicht vorbei ist und zur weiteren Vorsicht gemahnt.