Ab dem heutigen Montag (3. Mai 2021) stellt die Saar-Landesregierung vollständig Geimpfte sowie Genesene mit Getesteten gleich. Für diese Personengruppen gibt es somit Erleichterungen, beispielsweise das Entfallen einer Testpflicht bei einem Besuch eines Friseursalons. Was sich sonst ändert:
Das Saarland hat kürzlich in einer außerordentlichen Ministerratssitzung Erleichterungen für vollständig geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Menschen beschlossen. Foto: dpa-Bildfunk/Julian Stratenschulte
Erleichterungen für vollständig Geimpfte/Genesene im Saarland
Erst kürzlich hat die Saar-Landesregierung Erleichterungen für vollständig Geimpfte sowie Genesene auf den Weg gebracht. Diese Personengruppen "werden künftig mit Getesteten gleichgestellt", so die Angaben. Ab dem heutigen Montag (3. Mai 2021) ändert sich somit Folgendes:
Testpflicht entfällt
Wie die Landesregierung mitteilte, entfällt für vollständig Geimpfte und Genesene ab heute die Testpflicht. Diese Personengruppen könnten etwa ohne Testnachweis einen Termin in einem Friseursalon wahrnehmen. Gleiches gilt den Angaben zufolge "beim Betreten von Geschäften außerhalb des täglichen Bedarfs".
Quarantäne entfällt
"Zudem wird es auch im Bereich von Quarantänemaßnahmen Änderungen für Geimpfte und Genesene geben", hieß es. Ab heute gilt laut dem Beschluss: Vollständig Geimpfte und Genesene, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich nicht mehr in häusliche Quarantäne begeben. Diese Erleichterung greife jedoch nicht, wenn der Aufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet erfolgt ist.
Pflegeeinrichtungen
Eine Lockerung der Testpflicht gibt es den Angaben zufolge auch für Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen. Diese bestehe nur noch einmal alle zwei Wochen. Die Voraussetzung: Die Bewohner:innen müssten genesen oder geimpft sein sowie eine neunzigprozentige Durchimpfungsquote in der Einrichtung vorliegen. "Beschäftigte dieser Einrichtungen, die ihre Immunität nachweisen können, müssen nur noch einmal in der Woche verpflichtend einen Test durchführen", hieß es zudem.
Wann die Erleichterungen gelten
"Als vollständig geimpft gelten Personen, die alle erforderlichen Impfungen eines Impfstoffes nach den STIKO Kriterien erhalten haben und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen; nach den erforderlichen Impfungen müssen mindestens 14 Tage vergangen sein", geht aus einer Mitteilung der saarländischen Staatskanzlei hervor.
Als genesen gelten Personen hingegen, wenn sie nachweisen könnten, "dass sie bereits eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchgemacht haben, wenn die zugrundeliegende PCR-Testung mindestens 28 Tage und nicht länger als sechs Monate zurückliegt". Nicht als Nachweis gelte ein Antikörpertest.