CDU Stadtverband Sulzbach/Saar

Neues aus dem Finanzministerium Umstellung der Steuernummern

 Sulzbach. Finanzbehörde: Davon betroffen sind Sulzbach und Völklingen. 
Am Donnerstag, 21. September, beginnt laut Finanzministerium die technische Umstellung der Steuernummern. Arbeitnehmer (natürliche Personen), die steuerlich bislang in den Finanzamtsbezirken Völklingen und Sulzbach geführt wurden, erhalten Steuernummern des Finanzamtes Saarbrücken (Am Stadtgraben). Dies betrifft rund 80 000 Steuernummern. Personengesellschaften und Körperschaften, etwa GmbHs, sind hiervon nicht betroffen. Die Umstellung ist Teil des Projektes „Finanzamt 2020“. Die Steuernummer wird bei der Abgabe der Steuererklärung sowie bei Einzahlungen und im Schriftverkehr mit anderen Behörden oder bei sonstigen steuerlichen Angelegenheiten benötigt. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten ihre neue Steuernummer Ende September per Brief. Die Sprecherin des Ministeriums, Lisa Fetzer, weist daraufhin: „Wenn Sie steuerlich beraten sind, teilen sie die neue Steuernummer bitte umgehend Ihrem Steuerberater mit. Sollten Sie als Arbeitgeber oder Datenübermittler das ELStAM-Verfahren (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) nutzen, sind nur wenige Schritte notwendig, um das Verfahren mit Ihrer neuen Steuernummer komplett nutzen zu können. Hinweise hierzu können Sie Ihrem Mitteilungsschreiben zur Neuvergabe der Steuernummer entnehmen. Weitere Informationen erhalten die Steuerbürgerinnen und -bürger unter www.elster.de. Der Saarland-Servicedienst steht bei Rückfragen zur Neuvergabe der Steuernummern telefonisch unter (0681) 501-00 zur Verfügung. Unter der Servicenummer (0681) 501-3040 erhalten Arbeitgeber und Datenübermittler Informationen zum ElStAM-Verfahren.“ Aufgrund des technischen Neuvergabeverfahrens werden die EDV-Systeme aller saarländischen Finanzämter am Freitag, 22. September, eingeschränkt zur Verfügung stehen. Lisa Fetzer: „Wir bitten um Verständnis, wenn es an diesem Tag zu Einschränkungen kommt. Die Bearbeiter der Service-Center sind bemüht, die Bürger bei ihren steuerlichen Angelegenheiten weitestgehend zu unterstützen – soweit dies ohne einen Rückgriff auf die EDV-Systeme möglich ist.“