Das saarländische Gesetz über die Sonn- und Feiertage stellt für Roland Theis zu Recht Feiertage wie den Karfreitag unter besonderen Schutz, da dies dem besonderen Charakter dieser "stillen Feiertage" gerecht werde. Das Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen oder des Betriebes von Spielhallen ermögliche den Menschen in unserem Land die Würdigung des für die Tradition unserer christlichen Kultur so wichtigen Ereignisses.
Der Generalsekretär der CDU Saar, Roland Theis, erklärt dazu: "Für uns sind die Regelungen zum Schutz dieser besonderen Tage Ausdruck des Respekts vor dem Glauben, der unser Land prägt und auf dem fundamentale Werte wie die Menschenwürde aufbauen. Darüber hinaus schaffen diese Tage auch in unserer säkularen Gesellschaft Räume zur Entschleunigung.
Gerade in einer von vielen als lauten, schnellen, von Veränderung und zum Teil Ängsten geprägten Zeit ist dies von besonderer Bedeutung. Die CDU Saar hält daher am bestehenden Schutz christlicher Feiertage fest. Für uns sind die Regelungen zum Schutz dieser besonderen Tage ein schützens- und erhaltenswertes Kulturgut.“
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