SHG-Projekt „Arbeitstrainingsplätze“ wird ausgeweitet
Regionalverband finanziert berufliche Integration psychisch kranker Menschen
Die Teilnehmerzahl im Projekt „Arbeitstrainingsplätze“, in dem psychisch erkrankte Menschen auf den Wiedereinstieg in den Beruf vorbereitet werden, wird für die kommenden zwei Jahre um drei Plätze erhöht. Das hat der Regionalverbandsausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. In der neuen Vereinbarung zwischen Regionalverband und der Saarland Heilstätten GmbH als Träger wurde festgelegt, dass der Regionalverband für Menschen im Hartz IV-Bezug für bis zu 28 Plätze die Kosten in Höhe von 513 Euro pro Monat übernimmt.
Nach langer Krankheit wieder einen Arbeitsplatz zu finden sei oft nicht einfach, so Regionalverbandsdirektor Peter Gillo: „Besonders große Schwierigkeiten bei der Jobsuche haben psychisch kranke Menschen. Hier leistet das von der SHG getragene Arbeitstrainingsprojekt wertvolle Arbeit. Seine Aufgabe ist es, erwerbsfähige Hilfebedürftige für die Rückkehr in ein reguläres Arbeitsverhältnis fit zu machen.“
Das Hilfeprojekt betreut zusätzliche Arbeitsplätze in Betrieben oder Behörden mit dem Charakter eines Praktikums. Der Einstieg in das Arbeitstraining erfolgt in der Regel mit weniger als vier Stunden täglicher Arbeitszeit. Rund ein Drittel der Teilnehmer war in dem Jahr vor Beginn der Maßnahme noch stationär in einer psychiatrischen Klinik. Durch das Training werden Menschen, die infolge einer psychischen Erkrankung erwerbslos sind, schrittweise wieder an die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarkts herangeführt. Die Teilnehmer werden durch fachlich ausgebildete und qualifizierte Projektmitarbeiter begleitet.
Die Erfolgsquote bei der Wiedereingliederung der Menschen spiegelt die Qualität der Arbeit wieder. Im Jahr 2016 konnten wie im Vorjahr insgesamt 61 Menschen in das Trainingsprojekt aufgenommen werden, wobei die bisher 25 Plätze im Monat stets voll belegt waren. In vielen Fällen hat die Teilnahme am Arbeitstraining zu einer deutlichen psychischen Stabilisierung der Teilnehmer geführt. Auch konnten Jahr für Jahr zwischen fünf und 15 Teilnehmer in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse oder eine weiterführende Maßnahme vermittelt werden.
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