Verwunderung über Rehlingers Reaktion auf Festhalten an Vorratsdatenspeicherung
Der Generalsekretär der CDU Saar, Roland Theis, zeigt sich verwundert über die Reaktion der stellvertretenden SPD-Landesvorsitzenden Rehlinger zum Vorschlag der CDU-Landesvorsitzenden, Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer, zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.
„Die Reaktion von Frau Rehlinger auf unsere Forderung nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist überraschend, da sie sich damit in offenen Widerspruch zu SPD-Bundeschef Gabriel stellt, allen SPD-Innenministern in den Ländern widerspricht und das klare Bekenntnis im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ignoriert. Vize-Kanzler Gabriel hat erst vergangene Woche erneut klargestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung unter engen verfassungsrechtlichen Vorgaben ein verhältnismäßiges Instrument sei“, so Theis.
Der CDU-Generalsekretär weiter: „Wir halten gerade nach den neuesten Erkenntnissen über die Konkretheit der Gefährdung durch den islamischen Terror in Deutschland daran fest, dass die Einführung der Vorratsdatenspeicherung zum Schutz der Sicherheit erforderlich ist. Dass dies im Rahmen unserer Verfassung möglich ist, hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts klargemacht. Dass der Bundesgesetzgeber jetzt den Auftrag hat, eine verfassungskonforme Ausgestaltung zu finden, ist eine Selbstverständlichkeit.“
„Die Vorratsdatenspeicherung ist kein Aktionismus sondern sachliche Notwendigkeit. Dies hat Annegret Kramp-Karrenbauer zu Recht und glaubwürdig deutlich gemacht. Die Ministerpräsidentin hat während ihrer siebenjährigen Arbeit als Innenministerin unter Beweis gestellt, dass sie mit Augenmaß bürgerliche Freiheitsrechte verteidigt und gleichzeitig für innere Sicherheit sorgt. In ihre Amtszeit fiel u.a. die Bewältigung der Folgen der Terroranschläge vom 11. September 2001. Annegret Kramp-Karrenbauer steht auch im Bereich der inneren Sicherheit für eine ausgewogene und bedachte Politik. Dies hat mit Aktionismus nichts zu tun.“
„Für die CDU ist eines klar: Wir werden im Rahmen der Verfassung die Instrumente des Rechtsstaates an eine sich verändernde Sicherheitslage weiterhin anpassen, damit der Rechtsstaat Freiheit und Sicherheit der Bürger wehrhaft verteidigen kann. Das ist der konkrete Auftrag, zu dem sich die gesamte Bundesregierung aus CDU und SPD im Koalitionsvertrag verpflichtet hat.“