CDU Stadtverband Sulzbach/Saar

CDU Saar will Rechtsstaat im Kampf gegen IS wehrhafter machen und Integration fördern - Theis: Sympathiewerbung für Terrororganisationen stärker bestrafen

Der Generalsekretär der CDU Saar, Roland Theis MdL, spricht sich für schärfere Strafen im Kampf gegen den IS und eine erleichterte Abschiebung straffälliger gewordener Ausländer aus. Damit unterstützt er den Vorstoß der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag sowie ein Vorhaben des Bundesministers des Innern, Thomas de Maizière MdB, das sich zur Zeit in der Ressortabstimmung innerhalb des Bundeskabinetts befindet.

„Die Flüchtlinge, die heute zu uns kommen, weil sie in ihrer Heimat verfolgt sind oder Opfer von Krieg wurden, sind bei uns willkommen. Es dient in erster Linie dem Schutz dieser Menschen, dass wir gegenüber den wenigen radikalen und kriminellen Anhängern von Terrororganisationen wie dem IS mit aller Konsequenz vorgehen. Eine Nachjustierung des deutschen Ausweisungsrechtes bei Tätern schwerwiegender Straftaten und bei gewaltbereiten Extremisten ist dringend geboten. Es dient nicht nur der Sicherheit, wenn es unseren Behörden einfacher wird, radikale und straffällig gewordene Ausländer abzuschieben. Es geht auch um die Aufrechterhaltung und Förderung der Aufnahmebereitschaft gegenüber Menschen, die hier als Flüchtlinge zu Recht Asyl beantragen. Sie sind in Deutschland willkommen. Wer aber unsere Aufnahme- und Integrationsbereitschaft missbraucht, dem müssen wir konsequent entgegentreten. Denn diese Straftäter erschweren mit ihrem Verhalten die erfolgreiche Integration der großen Mehrheit von hilfsbedürftigen und integrationswilligen Ausländern“, so Theis.

Darüber hinaus fordert der Generalsekretär der CDU Saar das mögliche Sanktionspaket um langjährige Wiedereinreisesperren konsequent zu ergänzen. Theis: „Wer schwerwiegende Straftaten in Deutschland verübt hat und abgeschoben wird, dem müssen wir für eine Wiedereinreise auch die Hintertür verschließen.“

Daneben fordert Theis nach wie vor die weitere Schärfung des Strafrechts. „Das Strafrecht ist gegenüber neuen Bedrohungen fortzuentwickeln. Sonst kann es seine Schutzfunktion nicht wahrnehmen. Daher ist auch die Forderung nach höherer Strafbarkeit der sogenannten Sympathiewerbung für Terrororganisationen gerechtfertigt. Wer als Ausländer danach verurteilt wird, sollte in der Folge im Übrigen zwingend abgeschoben werden.“