Der Generalsekretär der CDU Saar, Roland Theis, macht auf eine Gesetzeslücke aufmerksam, aufgrund derer Auslandsgespräche mit dem Handy innerhalb der EU teurer als erwartet sein können. Zwar mussten die Mobilfunkanbieter ihre Roaming-Gebühren nach Beschlüssen des Europäischen Parlamentes bereits mehrfach senken, so zuletzt zum 1. Juli 2014. Jedoch ermöglicht die nationale Zuständigkeit, dass beispielsweise Anrufe aus deutschen Mobilfunkverträgen, die von Deutschland ins EU-Ausland gehen, nicht diesen Regelungen unterliegen und damit teurer sein können. Der CDU-Generalsekretär fordert, dass diese Lücke im deutschen Recht zügig geschlossen wird.
Roland Theis: „Die EU ist beim Verbraucherschutz in diesem Punkt offensichtlich weiter als der nationale Gesetzgeber. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, damit die Abzocke bei den Mobilfunkgebühren nicht nur europaweit, sondern auch innerhalb Deutschlands gänzlich ein Ende hat. Es ist geradezu ein Treppenwitz, dass ein Handytelefonat nach Luxemburg für mich günstiger ist, wenn ich aus Spichern anrufe statt aus Saarbrücken!“
Hintergrund ist, dass gemäß einer EU-Verordnung seit Juli Telefonate aus dem EU-Ausland in andere Länder der gesamten Europäischen Union nicht mehr als 19 Cent kosten dürfen. Auch für eingehende Anrufe, SMS und Datendownload wurden Obergrenzen festgelegt. Hinzu kommt nur noch die landesspezifische Mehrwertsteuer. Diese Obergrenzen gelten jedoch nicht für nationale Verbindungen ins EU-Ausland, also etwa von einem deutschen Handy aus Deutschland andere EU-Länder. Für eine Regelung ist der nationale Gesetzgeber zuständig.
„Gerade hier in der Grenzregion ist die Gefahr besonders groß, durch diese Tarifgestaltung der Mobilfunkanbieter abgezockt zu werden. Während überall sonst Barrieren abgebaut werden, etwa hinsichtlich des offenen Grenzverkehrs oder der einheitlichen Währung, um ein Zusammenwachsen Europas zu fördern, erschweren die Mobilfunkanbieter in diesem Bereich das Alltagsleben der Menschen in unnötiger Weise“, so Theis, „das muss unterbunden werden.“