Angesichts der anhalten Diskussion um die Überarbeitung des Prostitutionsgesetzes drängt der Generalsekretär der CDU Saar, Roland Theis, auf eine zügige Verständigung. Wie Theis betont, hält die Saar-CDU dabei nach wie vor an der Festsetzung eines Mindestalters von 21 Jahren für Prostituierte fest, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verhinderung von Zwangsprostitution effektiver zu gestalten.
„Nachdem bereits viel über das Thema geredet wurde, ist jetzt die Bundesregierung in der Pflicht und sollte schnellstens einen Gesetzentwurf vorlegen. Insbesondere die saarländischen Vertreter Elke Ferner im Familienministerium und Heiko Maas im Justizministerium sind dabei gefordert“, so Theis.
Der CDU-Generalsekretär verweist darauf, dass die Landesregierung unter Federführung von Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer bereits im Februar ein Maßnahmenpaket zur Eindämmung von Prostitution beschlossen habe. „Das Land hat seine Hausaufgaben gemacht und konkrete Lösungen geliefert. Nun ist der Bund am Zug, zügig ein Prostitutionsgesetz vorzulegen, das die Missstände der Liberalisierung unter Rot-Grün bekämpft, dem Schutzgedanken Rechnung trägt, den Frauen Hilfen und Förderung beim Ausstieg anbietet und die Beeinträchtigung Unbeteiligter minimiert.“
Außerdem müsse die Verhinderung der Zwangsprostitution Heranwachsender entschieden angegangen werden. „Dazu brauchen wir eine klare Regelung für ein Mindestalter von 21 Jahren, denn nur so lassen sich Verstöße auf einer rechtlichen Grundlage verfolgen und ahnden. Der Tatsache, dass ein Großteil der Zwangsprostituierten unter 21 Jahre alt ist, müssen wir entschieden entgegenwirken. Ich hoffe sehr, dass die Sozialdemokraten an diesem Punkt noch einlenken“, so Roland Theis abschließend.