CDU Stadtverband Sulzbach/Saar

Maskenpflicht im Saarland: Hier müssen auch weiterhin noch Masken getragen werden

von sol.de

Saarland: Im Saarland fallen ab dem heutigen Sonntag (3. April 2022) die meisten Corona-Beschränkungen weg. Auch die Maskenpflicht gilt dann nur noch in ganz wenigen Bereichen. Wo ihr die Maske weiterhin tragen müsst, zeigt unsere Übersicht:
 
 
Im Saarland fallen heute die meisten Corona-Beschränkungen weg. Auch die Maskenpflicht besteht grundsätzlich nur noch in wenigen Bereichen. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod
Maskenpflicht im Saarland größtenteils aufgehoben
Mit dem Auslaufen des bisherigen Infektionsschutzgesetzes entfällt auch im Saarland ab dem heutigen Sonntag (3. April 2022) in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens die Maskenpflicht. Dennoch gibt es auch weiterhin Bereiche, in denen eine Maske getragen werden muss. Unsere Übersicht zeigt, wo im Saarland auch weiterhin eine Maskenpflicht gilt.
 
Hier müssen im Saarland auch weiter Masken getragen werden
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt bestehen. Wer mit Bus oder Bahn fährt, muss also auch weiterhin eine Maske tragen.
 
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (in allen Bereichen mit vulnerablen Gruppen)
Auch in Krankenhäusern muss weiter eine Maske getragen werden. Laut Angaben der Saarländischen Krankenhausgesellschaft gilt dort zudem auch nach wie vor eine 2G-Plus-Regelung. Die Maskenpflicht gilt auch in anderen Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen, wie beispielsweise in Pflegeheimen.
Maskenpflicht kann per Hausrecht aufgestellt werden
In allen anderen Bereichen im Saarland gilt ab dem heutigen Sonntag (3. April 2022) grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr. Dazu zählen beispielsweise auch Schulen, Geschäfte, kommunale Einrichtungen und Arztpraxen. Dort besteht allerdings die Option, über das sogenannte Hausrecht, eigene Schutzmaßnahmen aufzustellen. Jede Einrichtung kann dadurch selbst bestimmen, ob sie in ihren Räumlichkeiten eine Maskenpflicht aufrechterhalten möchte oder nicht.
 
Supermärkte
In den meisten Supermärkten im Saarland wird man fortan wohl keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen müssen. So kündigten zahlreiche Handelsketten bereits an, auf eine Maskenpflicht verzichten zu wollen. Mehr dazu unter: „Globus, Aldi und mehr: Weitere Geschäfte schaffen Maskenpflicht beim Einkauf ab“. Bislang ist uns noch keine Supermarkt-Kette bekannt, die weiter auf eine Maskenpflicht besteht.
 
Einzelbetriebe
Ob in einzelnen Unternehmen im Saarland eine Maskenpflicht gilt oder nicht, hängt ebenfalls vom jeweiligen Hausrecht ab. Es könnte also zu einem gewissen Flickenteppich zwischen den Einzelbetrieben kommen. Zahlreiche Unternehmen haben aber auch ähnlich wie die obigen Handelsketten erklärt, auf eine Maskenpflicht verzichten zu wollen. Viele Betriebe wollen es ihren Kund:innen freistellen, ob sie eine Maske tragen möchten oder nicht.
Kommunale Einrichtungen
Auch bei den kommunalen Einrichtungen kommt es auf das jeweilige Hausrecht an. Erste Städte und Gemeinden im Saarland haben bereits angekündigt, dass in ihren Verwaltungen weiterhin eine Maskenpflicht bestehe. So hat sowohl die Stadt als auch der Landkreis Saarlouis für den Zugang zum Rathaus, zum Landratsamt und weiteren Behörden die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beschlossen. Auch die Landeshauptstadt Saarbrücken geht einen ähnlichen Weg. So heißt es auf der Website der saarländischen Landeshauptstadt etwa: „In den städtischen Publikumsämtern gilt auch über den 2. April hinaus die Maskenpflicht und die 3G-Regelung“. Bevor man einen Termin in einer saarländischen Kommune wahrnehmen möchte, sollte man sich also zunächst vergewissern, welche Regelungen dort gelten.
 
Arztpraxen
Ähnliches gilt für den Besuch einer Arztpraxis. Die Kassenärztliche Vereinigung hat den niedergelassenen Ärzt:innen im Saarland empfohlen, in ihren Praxen auch weiterhin eine Maskenpflicht aufzustellen. Ob die einzelnen Ärzt:innen dieser Empfehlung folgen und das Tragen von Masken über ihr Hausrecht bestimmen, bleibt in jeder Praxis eine Einzelfallentscheidung. Auch bei einem Arztbesuch sollte man sich also vorher erkundigen, wie die einzelne Praxis die Maskenpflicht handhabt.