CDU Stadtverband Sulzbach/Saar

Das sind die Corona-Regeln zum Schulbeginn im Saarland

Am Montag beginnt im Saarland das neue Schuljahr. Welche besonderen Corona-Regeln zu Schulbeginn gelten, haben wir hier für euch zusammengefasst:
Zum Schulstart im Saarland gibt es besondere Corona-Regeln. Foto: picture alliance/dpa | Guido Kirchner
Besondere Corona-Regeln zum Schulstart im Saarland
Am Montag (30. August 2021) beginnt im Saarland das neue Schuljahr. Für den Schulstart hat das saarländische Bildungsministerium besondere Corona-Regeln aufgestellt. „Um für alle Beteiligten einen guten Start in das neue Schuljahr zu ermöglichen und insbesondere den Eintrag von Corona-Infektionen durch Reiserückkehrer:innen sowie damit einhergehende Quarantäne-Anordnungen möglichst zu vermeiden, gelten für die ersten beiden Schulwochen besondere Hygiene- und Infektionsschutzregelungen„, heißt es dazu in einer Erklärung des Ministeriums.
 
Diese Corona-Regeln gelten zu Schulbeginn
Welche Corona-Regeln es zum Schulbeginn im Saarland zu beachten gilt, haben wir hier für euch zusammengefasst:
 
Maskenpflicht in den ersten beiden Wochen
In den ersten beiden Schulwochen müssen alle Personen innerhalb der Schulgebäude einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das gilt laut Angaben des Bildungsministeriums auch im Unterricht sowie im Betreuungsbetrieb. Lediglich im Freien, also insbesondere auf dem Schulhof, gilt diese Maskenpflicht nicht. Ansonsten gelten laut Ministerium weiterhin die Regelungen des Musterhygieneplans, der auch schon im vergangenen Schuljahr angewendet wurde. Die bekannten AHA+L-Grundsätze sowie die Lüftungsregeln bleiben damit aufrechterhalten. Den kompletten Musterhygieneplan für die Schulen im Saarland findet ihr unter: „Musterhygieneplan Saarland“.
 
Testpflichten am ersten Schultag
Unmittelbar vor dem ersten Schultag beziehungsweise am Morgen des Schulbeginns sollen sich alle Schüler:innen und die Beschäftigten in den Schulen auf das Coronavirus testen lassen. In der Schule muss dann eine entsprechende Selbsterklärung vorgelegt werden. Hierfür hatten alle Schüler:innen und Beschäftigte vor den Ferien zwei Antigen-Schnelltest-Kits erhalten. Alternativ kann auch ein Zertifikat einer Teststelle oder eines Testzentrums vorgelegt werden, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.
 
3G-Regel bei Einschulung
Alle Personen, die eine Einführungsveranstaltung besuchen wollen, müssen sich an die 3G-Regel halten. Das heißt sie müssen entweder einen negativen Testnachweis, einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis erbringen. Ein Testergebnis darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein.
 
Erleichterungen für Schüler:innen
Erleichterungen gib es für Schüler:innen, die regelmäßig an den Testungen in der Schule teilnehmen. Sie brauchen künftig keinen Extra-Nachweis mehr, wenn sie außerhalb der Schule Zutritt zu Einrichtungen wie Restaurants oder Kinos erhalten möchten. Die Schulen stellen dann  die entsprechenden Nachweise aus.
Weitere Informationen auf der Website des Bildungsministeriums
Das saarländische Bildungsministerium stellt weitere Informationen zu den Corona-Regeln in den Schulen auf seiner Website bereit. Hier findet sich unter anderen auch ein Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten: „Was gilt aktuell in den Schulen und Kitas im Saarland?“.
Verwendete Quellen:
– Informationen des saarländischen Bildungsministeriums