CDU Stadtverband Sulzbach/Saar

Bundestag beschließt Notbremse

Bericht. sol.de

 Das Gesetz für eine Bundes-Notbremse gegen die dritte Corona-Welle hat im Bundestag eine wichtige Hürde genommen. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Das könnte sich jetzt bald ändern:
Der Bundestag hat am heutigen Mittwoch (21. April 2021) eine bundeseinheitliche Notbremse gegen die dritte Corona-Welle beschlossen. Mit der entsprechenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes rücken Ausgangsbeschränkungen ab 22.00 Uhr und weitere Schritte zur Vermeidung von Kontakten näher. In namentlicher Abstimmung votierten 342 Abgeordnete für das Gesetz. Es gab 250 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen. Zuvor hatten in zweiter Lesung die Fraktionen von Union und SPD dafür gestimmt. AfD, FDP und Linke stimmten gegen das Gesetz. Die Grünen hatten sich enthalten.
 
Ausgangsbeschränkungen ab 22.00 Uhr
Die Notbremse soll bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmaßnahmen festlegen. Falls die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 liegt, sollen weitgehende Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr greifen. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine.
 
Regeln für Läden
Ladeninhaber:innen dürfen Kundschaft bei einer Inzidenz über 100 nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Wert über 150, wäre nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt. Für Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken und Drogerien gelten diese Einschränkungen nach wie vor nicht.
 
Ab 165er Inzidenz Distanzunterricht
Für Schulen soll ab einer Inzidenz von 165 Distanzunterricht verpflichtend werden. Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll kontaktloser Sport in Gruppen im Freien weiter möglich sein. Die Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten sollen für Besucher:innen mit aktuellem Negativ-Test offen bleiben.
 
 
Treten Vorschriften am Wochenende in Kraft?
Die Vorschriften könnten frühestens ab Samstag greifen. Bevor das geschehen kann, müssen sie am Donnerstag noch den Bundesrat passieren. Zudem muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz noch unterzeichnen, und es muss noch offiziell verkündet werden. Die Maßnahmen sind bis 30. Juni befristet. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass spätestens dann die Pandemie durch die Impfungen stark zurückgedrängt ist.
 
Demo vor Reichtstagsgebäude
Dem Beschluss ging ein verbaler Schlagabtausch im Plenum voraus. Nahe dem Reichstagsgebäude demonstrierten mehr als 8.000 Gegner:innen der Corona-Maßnahmen. Wegen massiver Verstöße gegen die Corona-Regeln untersagte die Polizei die Demonstration. Beamt:innen versuchten, Teilnehmende zu zerstreuen. Es kam zu Angriffen auf die Einsatzkräfte.