Ab dem morgigen Donnerstag (22. April 2021) gilt in weiteren Teilen Saarbrückens eine Maskenpflicht. Das sind die betroffenen Bereiche:
Maskenpflicht in Saarbrücken wird ausgeweitet
Saarbrücken weitet die Maskenpflicht in der Innenstadt aus. Das geht aus einer Mitteilung der Landeshauptstadt-Pressestelle vom heutigen Mittwoch (21. April 2021) hervor.
Den Angaben zufolge gilt die entsprechende Allgemeinverfügung ab dem morgigen Donnerstag bis zum 3. Mai an allen Tagen von 11.00 bis 24.00 Uhr "außerhalb eines Sitzplatzes im Bereich der zugelassenen Außengastronomie" - sofern "gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen". Anders formuliert: Wer einen zugewiesenen Platz im Bereich einer Außengastronomiefläche erhält, muss keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Das sind die betroffenen Bereiche
Alle Personen ab dem sechsten Lebensjahr müssten demnach in folgenden Bereichen der Innenstadt einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen:
- St. Johanner Markt bis zur Grenze Hausnummer 18/20
- Kaltenbachstraße bis zur Kreuzung Gerberstraße
- Saarstraße bis zur Kreuzung am Stadtgraben
Reaktion auf Vorkommnisse auf dem St. Johanner Markt
Nach Angaben der Landeshauptstadt-Pressestelle ist die Ausweitung der Maskenpflicht unter anderem eine Reaktion auf die Vorkommnisse auf dem St. Johanner Markt am Wochenende. Dort hatten in der Nacht von Samstag auf Sonntag Hunderte Menschen gefeiert. Dabei wurden etwa Abstands- und Hygieneregeln mehrfach missachtet. Zudem ereigneten sich Übergriffe auf Einsatzkräfte der Polizei. Mit Plakaten weise die Stadt nun nochmals auf die bestehende Maskenpflicht hin.
Schutz gegen erhöhte Infektionsgefahr
Der Saarbrücker Oberbürgermeister Uwe Conradt (CDU) betonte zudem: "Wegen der derzeit in der Corona-Pandemie deutlich steigenden Infektionszahlen müssen wir unverzüglich wirksame Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik und zur Unterbrechung von Infektionsketten ergreifen, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicherzustellen." Insofern sei es notwendig, "an stark frequentierten Plätzen und Straßen in der Stadt eine Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung anzuordnen".