Das Saarland sollen spätestens ab Freitag Impftermine für Menschen ab 60 Jahren vergeben werden. Zur Prioritätengruppe 3 gehören aber noch viele weitere Personengruppen.
Die dritte Prioritätengruppe kann im Saarland bald einen Impftermin gegen das Coronavirus bekommen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa-Bildfunk
Im Saarland werden jetzt Corona-Impftermine auch für die über 60-Jährigen vergeben. Alle Bürger:innen, die zu den Impfprioritäten 1 und 2 gehörten, hätten mittlerweile einen Termin bekommen, sagte die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) am heutigen Mittwoch (14. April 2021) im Landtag in Saarbrücken.
Termine ab Donnerstag oder Freitag
"Insoweit werden wir voraussichtlich morgen, spätestens übermorgen, die Priorität 3 scharf schalten. "Dies bedeute, dass nun eine Gruppe von etwa 300.000 Bürger:innen Termine bekommen könne. "Das wird für uns eine Riesenaufgabe", sagte Bachmann. Im Saarland seien bisher etwa 18 Prozent der Bevölkerung erstgeimpft.
Wer zur Gruppe 3 gehört
Laut Gesundheitsministerium gehören zur dritten Gruppe Personen, die
- über 60 Jahre alt sind
- Erzieher:innen und Lehrkräfte sind
- im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind
- mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen zu tun haben
- in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW und der Justiz tätig sind
- in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patient:innen mit Verdacht auf Infektionskrankheiten beschäftigt sind
- Kontaktperson von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person sind (maximal zwei)
- in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, in Apotheken und der Pharmawirtschaft, in der öffentlichen Versorgung und Entsorgung, in der Ernährungswirtschaft, im Transportwesen, in der Informationstechnik und in der Telekommunikation tätig sind
- ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben (nach individueller ärztlicher Beurteilung)
sowie Personen mit
- behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen, wenn die Remissionsdauer mehr als fünf Jahre beträgt
- Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen
- Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oderarterieller Hypertonie
- zerebrovaskulären Erkrankungen (wie Schlaganfälle/Hirnschläge) oder anderen chronischen neurologischen Erkrankungen
- Asthma bronchiale, mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung oder Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c < 58 mmol/mol oder< 7,5%)
- Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30)