CDU Stadtverband Sulzbach/Saar

Was dürfen wir an Ostern

Bericht NTV

Bei den Beschlüssen der Bundesregierung ist für jeden etwas dabei ...
Der Oster-Lockdown ist beschlossene Sache. Doch was bedeutet dies konkret? Sind Familientreffen möglich? Was ist mit verreisen, einkaufen oder in die Kirche gehen? Fragen und Antworten zum Thema.
Seit der Nacht von Montag auf Dienstag steht es fest: Der Lockdown wird bis zum 18. April verlängert. Zuvor standen die Beschlüsse des Corona-Gipfels am Montagabend lange auf der Kippe - vor allem in Sachen Osterurlaub gingen die Vorstellungen der Kanzlerin und der Länderchefs auseinander. Dann die Wende - mit überraschend harten Regeln für Ostern, die in Entwürfen im Vorhinein keine Rolle spielten. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum 
Thema:Sind Familientreffen möglich?
 
Eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen über die Feiertage - wie etwa an Weihnachten, als Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen möglich waren - wird es zu Ostern nicht geben. Die Regel, dass maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen dürfen - wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitzählen - bleibt über die Oster-Feiertage bestehen. So können sich nun etwa zwei befreundete Paare oder auch zwei Elternpaare mit ihren unter 14-jährigen Kindern treffen. Paare, die nicht demselben Hausstand angehören, gelten nach dem neuen Beschluss als ein Haushalt.
 
Zudem hält die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger an, die kostenlosen Corona-Testangebote zu nutzen, sich also vor dem Zusammenkommen testen zu lassen. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden laut dem Beschluss grundsätzlich untersagt.

Ist Verreisen möglich?

Angesichts steigender Infektionszahlen haben sich Bund und Länder in der Nacht zu Dienstag darauf verständigt, weiter von touristischen Reisen im In- und Ausland abzuraten. Das bedeutet zwar nicht, dass man gar nicht reisen kann und darf. Viel ist aber nicht mehr möglich.
 
Der Vorschlag einiger Bundesländer, über die Ostertage einen "kontaktarmen Urlaub" im eigenen Bundesland zu ermöglichen, scheiterte in den Verhandlungen. Urlaube im Selbstversorger-Ferienhaus sind somit nicht erlaubt.
 
Wann kann man einkaufen gehen?
 
Auch in Sachen Einkaufen ist in diesem Jahr alles etwas anders als sonst: Der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Karsamstag) sollen 2021 einmalig als Ruhetage definiert werden. Während es bisher an Gründonnerstag und Karsamstag möglich war, einkaufen zu gehen, bleiben die Geschäfte in diesem Jahr an allen fünf Ostertagen geschlossen. Mit diesem Beschluss ist auch das Shopping nach dem Click-and-Meet-Prinzip nicht mehr möglich. Lediglich der Lebensmitteleinzelhandel "im engen Sinne" wird am Samstag geöffnet - Gründonnerstag bleiben auch die Supermärkte dicht. Damit dürften neben Supermärkten auch Drogerie- und Baumärkte sowie Blumengeschäfte von den Schließungen an allen fünf Tagen betroffen sein. Tankstellen dürfen hingegen über die gesamten Ostertage geöffnet bleiben.
 
Ist der Besuch im Biergarten möglich?
 
Auf Frühlingsgefühle im Biergarten müssen wir in diesem Jahr leider noch etwas länger warten. Für ganz Deutschland gilt laut Beschluss des Corona-Gipfels das #WirBleibenZuHause-Prinzip: In diesem Zusammenhang muss auch die Außengastronomie geschlossen bleiben.
 
Ostern ist eines der höchsten christlichen Feste, an denen für gewöhnlich zahlreiche Messen abgehalten werden. Ein Verbot der Gottesdienste gibt es zwar auch in diesem Jahr nicht, jedoch wollen Bund und Länder laut dem Beschluss "auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen." Heißt: In diesem Jahr dürften in Deutschland statt Präsenz- also hauptsächlich Online-Gottesdienste stattfinden.